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Eigenbedarfskündigung: Gericht muss Härtegründe sorgfältig prüfen

Begründung der Eigenbedarfskündigung und besonders sorgfältige Prüfung der hiergegen vorgebrachten Härtegründe Die hochbetagten Beklagten sind seit 1997 Mieter einer Dreieinhalbzimmerwohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs mit der Begründung, dass er die Wohnung für die vierköpfige Familie seines Sohnes benötige.