Honorar

Guter Rat ist teuer? Nicht unbedingt.

Fachliche, individuelle Beratung und die anwaltliche Wahrnehmung Ihrer Interessen sind natürlich nicht zum Nulltarif zu haben, und auch Gerichtsverfahren kosten Geld. Dumpingpreise und Lock-Angebote kann ich Ihnen nicht anbieten, dafür aber hoch qualifizierte Tätigkeiten in meinen Spezialgebieten Zivilrecht, Steuerrecht, Baurecht, Mietrecht. Oft kann es letztlich teurer werden, keinen anwaltlichen Rat einzuholen.

Die Vergütung für anwaltliche Leistungen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Anwaltshonorare werden im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ((RVG) festgelegt. Für eine erste Orientierung zur Rechtsanwaltsvergütung empfehle ich die Übersicht der Bundesrechtsanwaltskammer.

In Einzelfällen können auch davon abweichende Honorarvereinbarungen getroffen werden, z.B. die Abrechnung über ein Pauschalhonorar oder die teilweise günstigere Vereinbarung eines Stundensatzes für außergerichtliche Angelegenheiten.

Erstberatungsangebot

Sollten Sie im Rahmen der von mir behandelten Rechtsgebiete zunächst eine Erstberatung wünschen, schlagen Sie einfach und unkompliziert per Kontaktformular, E-Mail oder Anruf Ihren gewünschten Beratungstermin vor. Im Regelfall kann ich Ihnen einen solchen Beratungstermin von etwa 30 Minuten für 60,00 EUR zuzüglich 19% Umsatzsteuer anbieten. Die vereinbarte Beratungsgebühr ist zu Beginn der Erstberatung in bar zu entrichten.